16.03.2021

Testpflicht ab 17.03.2021

Ab Mittwoch dem 17.03.2021 tritt die angekündigte Testpflicht an Schulen im Freistaat Sachsen in Kraft. Demnach werden Schülerinnen und Schüler einmal wöchentlich und Schulpersonal zweimal wöchentlich getestet.

Es werden sogenannte Selbsttests unter Aufsicht und Anleitung durchgeführt. Gemeinsam werden wir in der Schule die Abläufe schulen und trainieren.

Hier können Sie sich bereits das Schulungsvideo anschauen: Erklärvideo Selbsttest für Schülerinnen und Schüler

Es ist erforderlich eine Einwilligungserklärung abzugeben. Diese finden Sie im Bereich „Kontakt & Service“ im Formulardownload (hier).

Achtung! Wer nicht getestet werden soll, darf die Schule nicht betreten und nicht am Unterricht teilnehmen! Diese Schüler sind durch die Eltern schriftlich oder per Mail beim Klassenlehrer oder im Sekretariat abzumelden. Es erfolgt keine häusliche Lernzeit, sondern lediglich eine Versorgung mit Aufgaben.

Wer bereits am Montag, den 15.03.2021 getestet wurde, muss diese Woche nicht noch einmal getestet werden.

Das Kultusministerium hat eine Liste mit Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt, die Sie hier einsehen können: SMK-Blog FAQ Tests

Ich verweise auch auf die Medieninformation des MDR: Ab Mittwoch Selbsttest-Pflicht an Sachsens Schulen

 

Verfasser: D. Funk, Schulleiter