Hausordnung

 

  1. Präambel

 

Unser Aufenthalt in der Schule soll von unserem Motto „Miteinander! Füreinander.“ und damit von gegenseitiger Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft geprägt sein. Dies gilt auch für das Verhalten auf dem Schulweg und vor der Schule.

 

Damit verbieten sich alle Verhaltensweisen und Handlungen, welche die Würde und Gesundheit des Einzelnen verletzen. Das betrifft auch das Verbreiten nationalsozialistischen Gedankengutes und das Tragen derartiger Symbole.

 

 

  1. Rechtsgrundlagen

 

Der Besuch der Schule wird auf der Grundlage des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018 (SächsGVBl. S. 648), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) geändert worden ist, der Schulordnung Ober- und Abendoberschulen vom 11. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 277, 365), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Mai 2018 (SächsGVBl. S. 223) geändert worden ist, sowie der Schulbesuchsordnung (SBO) vom 12.08.1994 (SächsGVBl. S. 1565), die durch die Verordnung vom 4. Februar 2004 (SächsGVBl. S. 66) geändert worden ist i. V. m. Verwaltungsvorschrift Schulverweigerer vom 29.04.2002 (SächsABl. S. 642), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385) – alle mit jeweils laufenden Veränderungen – geregelt. Sachlich geübte Kritik, Anregungen und Wünsche können von den Lehrkräften an die Schülerinnen und Schüler genauso gerichtet werden wie von den Schülern an die Lehrkräfte und Angestellten. Anträge zur Freistellung vom Unterricht gemäß der Schulbesuchsordnung bedürfen der Zustimmung und werden den KlassenlehrerInnen vorgelegt. Diese und andere Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus können (nach Anmeldung) im Sekretariat eingelesen werden. Über eine gastweise Teilnahme am Unterricht entscheidet der Schulleiter.

 

  1. Besucherinnen und Besucher sowie andere Nutzerinnen und Nutzer

 

Für Besucherinnen und Besucher sowie außerunterrichtliche Nutzerinnen und Nutzer der Bildungseinrichtung gilt die Haus- und Hofordnung sinngemäß. Besuchende melden sich im Schulsekretariat, ein unangemeldeter Aufenthalt im Gebäude ist nicht gestattet.

 

Werbung und Warenverkauf ist untersagt. Ausnahmen legt die Schulleitung in Abstimmung mit dem Schulträger (Amt für Schulen Dresden) oder der Dienstaufsichtsbehörde (Landesamt für Schule und Bildung) fest. Gleiches gilt für das Aushängen und Verteilen von Plakaten und Werbematerial, Umfragen zur Informationsgewinnung sowie Sammlungen jeglicher Art. 

 

  1. Organisatorisches

 

Die Schule wird 07:15 Uhr geöffnet. 07:25 Uhr wird das Schulhaus geschlossen, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann. 07:30 Uhr beginnt der Unterricht. Bei späterem Unterrichtsanfang ist das Schulhaus erst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn zu betreten. Dabei wird nur der Eingang Linzer Straße benutzt.

 

Während der Unterrichtszeit ist das Schulhaus geschlossen.

 

Sollte eine Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen sein, gibt der Klassensprecher/ die Klassensprecherin im Lehrerzimmer/Sekretariat Bescheid, um eine Vertretung zu ermöglichen. Notwendige Vertretungsstunden werden vom Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin mitgeteilt bzw. sind am Vertretungsplan ersichtlich.

 

Nach Beendigung des Unterrichtes bzw. nach Einnahme des Mittagessens ist die Schule sofort zu verlassen.

 

Die Schülerinnen und Schüler unserer Schule dürfen das Fahrrad auf dem Schulweg benutzen. Es muss verkehrssicher sein, dazu gehört auch eine ordentliche Lichtanlage. Das Fahrrad wird während des Aufenthaltes in der Schule in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt und grundsätzlich angeschlossen. Das Fahrradfahren auf dem Schulhof ist nicht erlaubt.

 

  1. Der Unterricht

 

Mit dem Vorklingeln haben alle Schülerinnen und Schüler sich an ihren Platz zu begeben. Die Arbeitsmittel haben immer vor der kommenden Stunde bereitzuliegen. Zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler gehört es, sich so zu verhalten, dass der Unterrichtsablauf nicht beeinträchtigt wird.

 

Das geräuschlose Kaugummikauen ist während der Unterrichtszeit gestattet. Davon ausgenommen sind die Fächer Biologie, Chemie, Informatik, Musik, Physik, Sport, Technik/ Computer und Wirtschaft/ Technik/ Hauswirtschaft (WTH). Es wird eine Probezeit von 6 Monaten festgesetzt, welche am 05.08.2024 beginnt und am 14.02.2025 endet.

 

Das Trinken im Unterricht geschieht unauffällig, so dass der Unterrichtsverlauf nicht gestört wird. Energy-Getränke sind nicht erlaubt.

 

Unterrichts- und Pausenregelung

 

In den zwei großen Pausen begeben sich alle Schülerinnen und Schüler auf den Hof. Über abweichende Festlegungen entscheidet die Schulleitung nach Wetterlage.

 

Reguläre Unterrichtszeiten

 

StundenUhrzeit
1./2. (Block) 7:30 – 9:00 Uhr
Frühstückspause
3./4. (Block) 9:30 – 11:00 Uhr
5. 11:10 – 11:55 Uhr
Mittagspause
6./7. (Block oder Einzelstunden) 12:30 – 14:05 Uhr
8./9. (Block) 14:10 – 15:40 Uhr

 

Verkürzte Unterrichtszeiten

 

StundenUhrzeit
1./2. (Block) 7:30 – 8:30 Uhr
Frühstückspause
3./4. (Block) 8:50 – 9:50 Uhr
5. 10:00 – 10:30 Uhr
6./7. (Block oder Einzelstunden) 10:40 – 11:40 Uhr
Mittagspause
8./9. (Block) 12:00 – 13:00 Uhr

 

 

Die Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen können in den Pausen nach dem ersten Block und nach der fünften Stunde das Schulgelände durch das Schultor Leubener Straße verlassen. Dafür müssen Sie ihren Pausenausweis bei einer aufsichtsführenden Lehrkraft bei Verlassen des Schulgeländes abgeben und pünktlich zum Vorklingeln zurückkehren.

 

Die Klasse, welche die letzte Stunde im Klassenzimmer Unterricht hat, stellt die Stühle hoch, schafft alle größeren Abfallstücke in den Papierkorb, leert diesen täglich, kehrt das Zimmer besenrein und wischt die Tafel ordentlich ab.

 

Die Fenster der Schule, außer den Kippfenstern, dürfen nur durch das Lehrpersonal geöffnet werden. Die Tafel wird vom eingeteilten Ordnungsdienst gesäubert.

 

Für Geld- und Wertsachen besteht kein Versicherungsschutz, deshalb gründlich überlegen, welche Dinge unbedingt mitzubringen sind.

 

Es ist darauf zu achten, dass beim Essen nicht mehr laut gesprochen wird. Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Schulspeisung teilnehmen, haben während der Esseneinnahme den Speiseraum nicht zu betreten.

 

  1. Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung

 

Für die Erhaltung und Pflege unseres Schulhauses sowie des Inventars und der Außenanlage fühlt sich jeder verantwortlich. Mutwillige Beschädigungen (z. B. Graffitischmierereien, Verunreinigungen der Toiletten) werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geahndet.

 

Festgestellte Schäden sind umgehend dem Schulpersonal anzuzeigen. Abfälle und Papiermüll sind durch den Verursacher selbst umweltgerecht zu entsorgen. Schülerinnen und Schüler, die wiederholt und in besonderem Maß gegen die allgemeinen Sauberkeits- und Hygieneregeln verstoßen, können zur Beseitigung dieser Verunreinigungen herangezogen werden.

 

Erforderlich ist eine schonende, pflegliche und bestimmungsgemäße Behandlung der Einrichtung und allen Inventars. Bei Sachbeschädigung am Gebäude, der Ausstattung und der Außenanlagen wird auf zivilrechtlichem Wege Schadenersatz verlangt (Vgl. Bürgerliches Gesetzbuch).

 

Körperverletzungen, Personenmissbrauch, Hausfriedensbruch und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten können polizeilich angezeigt und die strafrechtliche Verfolgung beantragt werden (Vgl. Strafgesetzbuch).

 

Auszug aus der Rechtsgrundlage:

 

  • Wenn ein Schüler Schulbücher verschmiert, dann behandelt er die übergebenen Bücher nicht mit der erforderlichen Sorgfalt. Er weiß auch, dass er die Bücher durch seine Handlung beschädigt, da er ihren Gebrauch beeinträchtigt.
  • Gleiches gilt für mutwillige Zerstörung sonstigen Eigentums der Schule bzw. der Stadt Dresden.

 

Den Schülerinnen und Schülern ist das Rauchen im gesamten Schulgelände und in unmittelbarer Umgebung des Schulgeländes untersagt. Zum Grundstück gehört auch der Bereich des um die Schule liegenden Fußweges. Sollten in diesem Gelände Ordnungswidrigkeiten auftreten, kann nach Sächsischem Nichtraucherschutzgesetz eine Geldbuße bis 5000,- € ausgesprochen werden.

Gleiches gilt für den Genuss von Alkohol und anderer Suchtmittel.

 

Beim Aufenthalt vor oder in der Schule sowie bei der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an schulischen Veranstaltungen teilnehmen.

 

Der Besitz und der Umgang mit gefährlichen und verbotenen Gegenständen sowie Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten. Das gilt auch für alle Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes. Das Schulgrundstück darf nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Lehrkräfte verlassen werden.

 

Sollten persönliche Gegenstände der Schülerinnen und Schüler (z. B. Rauchwaren, Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen u. ä.) eingezogen werden, deren Besitz gegen die Schulordnung verstößt, dann erfolgt die Herausgabe nur an die Erziehungsberechtigten. Bei der Beschlagnahme von Waffen und Drogen erfolgt eine Anzeige bei der Polizei.

 

Handys sind während des Schultages nicht zu nutzen und „Stumm“ zu schalten. Über Ausnahmen im Unterricht entscheiden die Lehrkräfte. Bei Verstößen sind diese Geräte nach Aufforderung sofort an die Lehrkräfte auszuhändigen und werden anschließend bei der Schulleitung in einem Safe verwahrt. Die Rückgabe erfolgt am selben Tag ausschließlich an die Erziehungsberechtigten; am Folgetag durch Vorlage einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten. Die Benutzung von Musikboxen ist in der Schule nicht erlaubt.

 

Mit mobilen Endgeräten dürfen weder im Schulgebäude/-gelände noch im Unterricht Aufnahmen bzw. Tonmitschnitte angefertigt werden. Bei Zuwiderhandlungen kann durch die jeweilige Lehrkraft eine Strafanzeige gestellt werden.

 

  1. Versicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler

 

Die privaten Sachen der Schülerinnen und Schüler und NutzerInnen der Schule sind nicht versichert. Alle Schülerinnen und Schüler müssen für ihre Bekleidung und Schulsachen die dafür vorgesehenen Ablagemöglichkeiten (Garderoben in den Zimmern) benutzen. Außerhalb der Unterrichtszeit besteht keine Verwahrpflicht des Schulträgers für das persönliche Eigentum der Schülerinnen und Schüler. Schäden am Schülereigentum sind noch vor dem Verlassen des Schulgrundstückes einem in der Schule Beschäftigten anzuzeigen.

 

Die Landeshauptstadt Dresden haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Fundsachen sind bitte beim Hausmeister/ der Hausmeisterin abzugeben. Diese werden zur Abholung bereitgehalten bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist entsorgt oder vergeben.

 

Der Schulträger übernimmt keinen Haftpflichtdeckungsschutz für Schülerinnen und Schüler. Gegen Haftpflichtansprüche, die aus dem Verhalten der Schülerinnen und Schüler im Schulbetrieb geltend gemacht werden können, können sich die Schülerinnen und Schüler/ die Familie selbst versichern (Vgl. Satzung Kommunaler Schadenausgleich und Bürgerliches Gesetzbuch).

 

Schülerinnen und Schüler sind auf dem sichersten, direktesten und verkehrsgünstigsten Schulweg und im Rahmen von schulischen Veranstaltungen bei Unfällen gesetzlich unfallversichert. Unfälle, auch kleine Unfälle (Bagatelle) und Verletzungen, sind sofort der aufsichtsführenden Lehrkraft bzw. im Sekretariat anzuzeigen. Wegeunfälle und meldepflichtige Infektionskrankheiten sind innerhalb von drei Werktagen der Schule anzuzeigen (Vgl. Sozialgesetzbuch VII).

 

  1. Verhalten im Havariefall

 

Das Anschließen eigener elektrotechnischer bzw. elektronischer Geräte jeder Art, also auch Geräte der Unterhaltungselektronik, ist innerhalb des Schulgeländes und -gebäudes nicht erlaubt. Ausnahmen ihm Rahmen von Projekten legt der Schulleiter fest. Bei Ertönen des Alarmsignals begeben sich alle Schülerinnen und Schüler und in der Schule befindlichen Personen auf den Sammelplatz. Den Weisungen des Rettungspersonals ist unbedingt sofortige Folge zu leisten (Vgl. Tafeln „Verhalten im Brandfall“ und „Alarmplan“ sowie objektspezifische Regelungen).

 

Für den Amokalarm gilt ein Sonderplan.

 

  1. Benutzung der Fachunterrichtsräume und Schulsportanlagen

 

Die Fachraumordnungen sowie die Hallenordnung sind einzuhalten. Fachräume (Ch, Phy, Geo, Bio, Mus, WTH, T/C, Info, Nähkabinett, Sporthalle, Technikraum) dürfen zu Beginn des Unterrichts nur mit dem Fachlehrer/ der Fachlehrerin betreten werden.

 

Benutzerinnen und Benutzer haften für Beschädigung und Verlust von Hard- und Software, des Mobiliars, der Labor- und Spracheinrichtungen sowie für die Einhaltung des Urheberschutzes der Software.

 

Die Sportanlagen auf dem Außengelände dürfen in den Pausen nur nach Absprache mit einer Sportlehrkraft benutzt werden.

 

  1. Wahrnehmung des Hausrechts

 

Das Hausrecht übt der Schulleiter aus; in dessen Abwesenheit seine Stellvertretung. Ist auch diese nicht anwesend, so übernimmt die Funktion der Hausmeister/ die Hausmeisterin. Schülerinnen und Schüler beachten, dass sie den Aufforderungen und Weisungen des Schulpersonals unbedingt Folge zu leisten haben.

 

Verstöße gegen die Hausordnung können nach Schulgesetz mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet werden (Vgl. SchulG §39).

 

Die Hausordnung wurde am 07.08.2024 in der Schulkonferenz beschlossen und tritt ab 08.08.2024 in Kraft.