Abschlussprüfungen 2025

In diesem Bereich sind alle wichtigen Informationen zu den Abschlussprüfungen im Hauptschul- und Realschulbildungsgang zu finden:

 

Termine

DatumTerminbeschreibung
07.04.2025zentrale Infoveranstaltung zu den Prüfungen durch den Schulleiter

13:30-15:00 Uhr

15.04.2025Bekanntgabe Jahresnoten Abschlussklassen
bis 15.04.2025Wahl Fach schriftliche Prüfung in Naturwissenschaften (RS)/ Fächer für mündliche Prüfung/-en (HS/RS)
17.04.2025erster Teil schriftliche Englisch-Prüfung; Prüfungsbeginn 8:00 Uhr
30.04.2025schriftliche Prüfung Deutsch; Prüfungsbeginn 8:00 Uhr
06.05.2025schriftliche Prüfung Mathematik; Prüfungsbeginn 8:00 Uhr
07.05.2025Bekanntgabe Ergebnisse erster Teil schriftliche Englisch-Prüfung und Konsultation praktischer Teil schriftliche Englisch-Prüfung
08.05.2025schriftliche Prüfung Biologie (RS); Prüfungsbeginn 8:00 Uhr
09.05.2025schriftliche Prüfung Chemie/ Physik (RS); Prüfungsbeginn 8:00 Uhr
14.-19.05.2025praktischer Teil der schriftlichen Englisch-Prüfung
09.-27.05.2025Konsultationen Mündliche Prüfungen laut Konsultationsplan
23.05.2025Bekanntgabe Ergebnisse schriftliche Prüfungen; Abgabe Lehrbücher
28.05.-19.06.2025mündliche Prüfungen
27.05.2025Nachtermin ENG-Prüfung
03.06.2025Nachtermin DEU-Prüfung
05.06.2025Nachtermin MA-Prüfung
11.06.2025Nachtermin BIO/ CHE/ PHY-Prüfung
26.06.2025feierliche Zeugnisübergabe


Durchführungshinweise

AbschlussZahl der mündlichen Prüfungen
Realschulabschluss1 (+ bis zu 2 zusätzlich)
Hauptschulabschluss2 (+ bis zu 2 zusätzlich)
Wahl der mündlichen Prüfungsfächer

a) Die mündlichen Prüfungen erstrecken sich auf die schriftlich nicht geprüfte Fächer.

b) Mündliche Prüfungen finden nicht in Englisch und Sport statt.

c) WTH kann nur von den Hauptschülerinnen und -schülern gewählt werden.

d) In abgewählten Fächern ist keine Prüfung möglich.

Ablauf mündliche Prüfung
  1. Prüfling zieht eine aus mehreren Prüfungsaufgaben
  2. Vorbereitungszeit – 20 Minuten
  3. Mündliche Prüfung aus drei Teilen – ca. 20 Minuten
Einsprechthema Vortrag des Einsprechthemas – 5 Minuten

Inhalt muss mit Lehrkraft abgestimmt sein

5 BE

PrüfungsfragenDarlegen der Lösung der gezogenen Aufgabe unter Verwendung der Aufzeichnungen aus der Vorbereitungszeit

15 BE

Fachliches GesprächPrüfling wird zu weiteren Themengebieten befragt

3 BE

mündliche Sprachfähigkeit                     + 2 BE

  1. Prüfling verlässt Prüfungsraum (Beratung des Fachausschusses)
  2. Prüfling erfährt im Anschluss seine Prüfungs- und Abschlussnote

 

Bewertung

Hauptschulabschluss

qualifizierender Hauptschulabschluss

Realschulabschluss

Bildung der Endnote eines Faches
  • Endnote eines Prüfungsfaches wird aus Jahresnote und der Prüfungsnote zu gleichen Teilen gebildet
Bestehen der Abschlussprüfungen
  • alle Endnoten mindestens Note 4
  • Note 5 kann in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Physik, Chemie und WTH höchstens einmal durch die Note 3 oder besser in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden
  • in anderen Fächern kann die Note 5 durch die Note 3 oder besser in einem beliebigen anderen Fach ausgeglichen werden
  • Note 5 kann höchstens in 3 Fächern ausgeglichen werden
  • Schüler, die nach den vorgenannten Bedingungen den Hauptschulabschluss nicht erwerben, erhalten einen dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschluss, sofern sie die Anforderungen dann erfüllen, wenn für die Berechnung der Endnoten die Prüfungsnoten nicht berücksichtigt werden

 

  • Durchschnitt aller Endnoten des Hauptschulabschlusses nicht schlechter als 3,0
  • in keinem Fach eine schlechtere Endnote als 4
  • in allen Prüfungen mindestens die Prüfungsnote 4
  • alle Endnoten mindestens Note 4
  • Note 5 kann durch die Endnote 3 in einem anderen Fach ausgeglichen werden oder
  • Note 5 in zwei Fächern, zu denen nicht die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und das gewählte naturwissenschaftliche Fach gehören, kann durch die Endnoten 2 und 3 oder besser in zwei anderen Fächern ausgeglichen werden

 

Belehrung

Schriftliche Prüfungen

  • An den Tagen, an denen die schriftlichen Prüfungen stattfinden, treffen sich alle Schülerinnen und Schüler um 07:30 Uhr in ihrem Prüfungszimmer laut Prüfungsplan. Alle schriftlichen Prüfungen beginnen um 8 Uhr.

 

  • Wer bis zur Öffnung des Prüfungsumschlages erscheint, kann an der Prüfung teilnehmen. Später erscheinende Schülerinnen und Schüler können im Sinne eines störungsfreien Ablaufs der Prüfungen nicht an der Prüfung teilnehmen. Über die Teilnahme am Nachtermin entscheidet der Schulleiter nach Vorliegen der Gründe.

 

  • Das Nichterscheinen zu einer Prüfung kann nur durch die Bescheinigung eines Arztes entschuldigt werden. Die Bescheinigung des Arztes muss bis spätestens 9:00 Uhr des Folgetages an der Schule vorliegen. Ansonsten wird die Prüfungsleistung als „ungenügend“ bewertet.

 

  • Es dürfen während der Prüfung nur die zugelassenen Hilfsmittel verwendet werden.

 

  • Unternimmt der Prüfungsteilnehmer eine Täuschungshandlung bzw. einen Täuschungsversuch, so wird die Handlung protokolliert und die Prüfung regulär zu Ende gebracht. Im Anschluss der Prüfung entscheidet der Schulleiter über das weitere Vorgehen.

 

  • Mobile Endgeräte (Smartphones, Smartwatches, etc.) sind vor Prüfungsbeginn auszuschalten und auf einen Extratisch im Prüfungsraum abzulegen.

 

  • Während der Prüfung sind Lebensmittel störungsfrei einzunehmen.

 

  • Um einen störungsfreien Prüfungsablauf zu gewährleisten, gibt es früheste und späteste Abgabezeiten. Diese werden, wie die Toilettenzeiten, am Prüfungstag bekannt gegeben.

 

  • Eine Einsichtnahme in die Korrektur schriftlicher Prüfungen ist nur aus wichtigem Grund (bspw. unerwartet schlechte Note) auf Antrag beim Schulleiter unter Aufsicht möglich. Kopien oder Fotos dürfen dabei nicht angefertigt werden.

 

 

Mündliche Prüfungen

 

  • Die Teilnahme an Konsultationen ist verpflichtend.

 

  • Bei den mündlichen Prüfungen ist auf angemessene Kleidung zu achten.

 

  • Kommt ein Prüfling zur Vorbereitungszeit seiner mündlichen Prüfung zu spät und hat die Gründe selbst zu verantworten, beginnt die mündliche Prüfung trotzdem zur regulär geplanten Zeit.

 

  • Erscheint ein Prüfling nicht, wird die Prüfung zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt oder als „nicht bestanden“ bewertet. Die Entscheidung trifft der Schulleiter nach Vorliegen der Gründe.

 

  • Das Nichterscheinen zu einer Prüfung kann nur durch die Bescheinigung eines Arztes entschuldigt werden. Die Bescheinigung des Arztes muss bis spätestens 9:00 Uhr des Folgetages an der Schule vorliegen. Ansonsten wird die Prüfungsleistung als „ungenügend“ bewertet.

 

  • Prüfungsteilnehmer können auf Antrag in bis zu zwei Fächern eine zusätzliche mündliche Prüfung ablegen. Der Antrag ist bis spätestens zwei Werktage nach der letzten mündlichen Prüfung schriftlich beim Schulleiter zu stellen.