Abschlussprüfungen 2025
In diesem Bereich sind alle wichtigen Informationen zu den Abschlussprüfungen im Hauptschul- und Realschulbildungsgang zu finden:
Termine
Datum | Terminbeschreibung |
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07.04.2025 | zentrale Infoveranstaltung zu den Prüfungen durch den Schulleiter 13:30-15:00 Uhr |
15.04.2025 | Bekanntgabe Jahresnoten Abschlussklassen |
bis 15.04.2025 | Wahl Fach schriftliche Prüfung in Naturwissenschaften (RS)/ Fächer für mündliche Prüfung/-en (HS/RS) |
17.04.2025 | erster Teil schriftliche Englisch-Prüfung; Prüfungsbeginn 8:00 Uhr |
30.04.2025 | schriftliche Prüfung Deutsch; Prüfungsbeginn 8:00 Uhr |
06.05.2025 | schriftliche Prüfung Mathematik; Prüfungsbeginn 8:00 Uhr |
07.05.2025 | Bekanntgabe Ergebnisse erster Teil schriftliche Englisch-Prüfung und Konsultation praktischer Teil schriftliche Englisch-Prüfung |
08.05.2025 | schriftliche Prüfung Biologie (RS); Prüfungsbeginn 8:00 Uhr |
09.05.2025 | schriftliche Prüfung Chemie/ Physik (RS); Prüfungsbeginn 8:00 Uhr |
14.-19.05.2025 | praktischer Teil der schriftlichen Englisch-Prüfung |
09.-27.05.2025 | Konsultationen Mündliche Prüfungen laut Konsultationsplan |
23.05.2025 | Bekanntgabe Ergebnisse schriftliche Prüfungen; Abgabe Lehrbücher |
28.05.-19.06.2025 | mündliche Prüfungen |
27.05.2025 | Nachtermin ENG-Prüfung |
03.06.2025 | Nachtermin DEU-Prüfung |
05.06.2025 | Nachtermin MA-Prüfung |
11.06.2025 | Nachtermin BIO/ CHE/ PHY-Prüfung |
26.06.2025 | feierliche Zeugnisübergabe |
Durchführungshinweise
Abschluss | Zahl der mündlichen Prüfungen |
Realschulabschluss | 1 (+ bis zu 2 zusätzlich) |
Hauptschulabschluss | 2 (+ bis zu 2 zusätzlich) |
Wahl der mündlichen Prüfungsfächer
a) Die mündlichen Prüfungen erstrecken sich auf die schriftlich nicht geprüfte Fächer.
b) Mündliche Prüfungen finden nicht in Englisch und Sport statt.
c) WTH kann nur von den Hauptschülerinnen und -schülern gewählt werden.
d) In abgewählten Fächern ist keine Prüfung möglich.
Ablauf mündliche Prüfung
- Prüfling zieht eine aus mehreren Prüfungsaufgaben
- Vorbereitungszeit – 20 Minuten
- Mündliche Prüfung aus drei Teilen – ca. 20 Minuten
Einsprechthema | Vortrag des Einsprechthemas – 5 Minuten Inhalt muss mit Lehrkraft abgestimmt sein | 5 BE |
Prüfungsfragen | Darlegen der Lösung der gezogenen Aufgabe unter Verwendung der Aufzeichnungen aus der Vorbereitungszeit | 15 BE |
Fachliches Gespräch | Prüfling wird zu weiteren Themengebieten befragt | 3 BE |
mündliche Sprachfähigkeit + 2 BE
- Prüfling verlässt Prüfungsraum (Beratung des Fachausschusses)
- Prüfling erfährt im Anschluss seine Prüfungs- und Abschlussnote
Bewertung
Hauptschulabschluss | qualifizierender Hauptschulabschluss | Realschulabschluss | |
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Bildung der Endnote eines Faches |
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Bestehen der Abschlussprüfungen |
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Belehrung
Schriftliche Prüfungen
- An den Tagen, an denen die schriftlichen Prüfungen stattfinden, treffen sich alle Schülerinnen und Schüler um 07:30 Uhr in ihrem Prüfungszimmer laut Prüfungsplan. Alle schriftlichen Prüfungen beginnen um 8 Uhr.
- Wer bis zur Öffnung des Prüfungsumschlages erscheint, kann an der Prüfung teilnehmen. Später erscheinende Schülerinnen und Schüler können im Sinne eines störungsfreien Ablaufs der Prüfungen nicht an der Prüfung teilnehmen. Über die Teilnahme am Nachtermin entscheidet der Schulleiter nach Vorliegen der Gründe.
- Das Nichterscheinen zu einer Prüfung kann nur durch die Bescheinigung eines Arztes entschuldigt werden. Die Bescheinigung des Arztes muss bis spätestens 9:00 Uhr des Folgetages an der Schule vorliegen. Ansonsten wird die Prüfungsleistung als „ungenügend“ bewertet.
- Es dürfen während der Prüfung nur die zugelassenen Hilfsmittel verwendet werden.
- Unternimmt der Prüfungsteilnehmer eine Täuschungshandlung bzw. einen Täuschungsversuch, so wird die Handlung protokolliert und die Prüfung regulär zu Ende gebracht. Im Anschluss der Prüfung entscheidet der Schulleiter über das weitere Vorgehen.
- Mobile Endgeräte (Smartphones, Smartwatches, etc.) sind vor Prüfungsbeginn auszuschalten und auf einen Extratisch im Prüfungsraum abzulegen.
- Während der Prüfung sind Lebensmittel störungsfrei einzunehmen.
- Um einen störungsfreien Prüfungsablauf zu gewährleisten, gibt es früheste und späteste Abgabezeiten. Diese werden, wie die Toilettenzeiten, am Prüfungstag bekannt gegeben.
- Eine Einsichtnahme in die Korrektur schriftlicher Prüfungen ist nur aus wichtigem Grund (bspw. unerwartet schlechte Note) auf Antrag beim Schulleiter unter Aufsicht möglich. Kopien oder Fotos dürfen dabei nicht angefertigt werden.
Mündliche Prüfungen
- Die Teilnahme an Konsultationen ist verpflichtend.
- Bei den mündlichen Prüfungen ist auf angemessene Kleidung zu achten.
- Kommt ein Prüfling zur Vorbereitungszeit seiner mündlichen Prüfung zu spät und hat die Gründe selbst zu verantworten, beginnt die mündliche Prüfung trotzdem zur regulär geplanten Zeit.
- Erscheint ein Prüfling nicht, wird die Prüfung zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt oder als „nicht bestanden“ bewertet. Die Entscheidung trifft der Schulleiter nach Vorliegen der Gründe.
- Das Nichterscheinen zu einer Prüfung kann nur durch die Bescheinigung eines Arztes entschuldigt werden. Die Bescheinigung des Arztes muss bis spätestens 9:00 Uhr des Folgetages an der Schule vorliegen. Ansonsten wird die Prüfungsleistung als „ungenügend“ bewertet.
- Prüfungsteilnehmer können auf Antrag in bis zu zwei Fächern eine zusätzliche mündliche Prüfung ablegen. Der Antrag ist bis spätestens zwei Werktage nach der letzten mündlichen Prüfung schriftlich beim Schulleiter zu stellen.