01.04.2021
Aktualisiertes Hygienekonzept
Ab sofort findet sich das aktualisierte Hygienekonzept auf unserer Homepage unter „Termine & Pläne“.
Nach Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung vom 29.03.2021 müssen Schülerinnen und Schüler ab sofort zweimal wöchentlich einen Selbsttest durchführen oder eine qualifizierte Bescheinigung über das Vorliegen eines positiven oder negativen Antigentests zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus erbringen.
Des Weiteren gilt ab sofort eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske im Unterricht.
Verfasser: D. Funk, Schulleiter