23.11.2021
Aktualisierung Absonderung und Hygienekonzept
Der Leitfaden zur Kontaktpersonennachverfolgung und Absonderung in sächsischen Schulen wurde angepasst und wird seit diesem Montag im Dresdner Gesundheitsamt umgesetzt. Darin heißt es:
- Bei einem positiven Coronafall werden grundsätzlich nur noch betroffene Personen abgesondert.
- Es erfolgt keine Absonderung weiterer symptomloser Schülerinnen und Schüler der Klasse.
- Im Einzelfall kann das zuständige Gesundheitsamt von diesem Vorgehen abweichen.
- Abgesonderte Kontaktpersonen können die Absonderung frühestens nach sieben Tagen durch einen negativen Testnachweis, durchgeführt mittels PCR- oder Antigenschnelltest,
beenden. (Die Testung darf nur bei einem Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 der Coronavirus-Testverordnung (z. B. Arztpraxis, Apotheke oder beauftragte Teststelle) erfolgen) - Der negative Testnachweis ist der Schule vorzulegen. Ohne Testnachweis endet bei asymptomatischen Kontaktpersonen die Absonderung nach 10 Tagen.
Das wiederum aktualisierte Hygienekonzept finden Sie ebenso hier auf unserer Homepage.
Verfasser: D. Funk, Schulleiter