23.11.2021

Aktualisierung Absonderung und Hygienekonzept

Der Leitfaden zur Kontaktpersonennachverfolgung und Absonderung in sächsischen Schulen wurde angepasst und wird seit diesem Montag im Dresdner Gesundheitsamt umgesetzt. Darin heißt es:

  1. Bei einem positiven Coronafall werden grundsätzlich nur noch betroffene Personen abgesondert.
  2. Es erfolgt keine Absonderung weiterer symptomloser Schülerinnen und Schüler der Klasse.
  3. Im Einzelfall kann das zuständige Gesundheitsamt von diesem Vorgehen abweichen.
  4. Abgesonderte Kontaktpersonen können die Absonderung frühestens nach sieben Tagen durch einen negativen Testnachweis, durchgeführt mittels PCR- oder Antigenschnelltest,
    beenden. (Die Testung darf nur bei einem Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 der Coronavirus-Testverordnung (z. B. Arztpraxis, Apotheke oder beauftragte Teststelle) erfolgen)
  5. Der negative Testnachweis ist der Schule vorzulegen. Ohne Testnachweis endet bei asymptomatischen Kontaktpersonen die Absonderung nach 10 Tagen.

 

Das wiederum aktualisierte Hygienekonzept finden Sie ebenso hier auf unserer Homepage.

 

Verfasser: D. Funk, Schulleiter